Krankenkassenumzug & Pflegekassenumzug

Mit Rückenwindins neue Nest.Klar begleitet.

Wenn ein Umzug gesundheitlich oder pflegerisch notwendig wird, zählt vor allem ein sauberer Plan. Wir erstellen ein nachvollziehbares Angebot und führen den genehmigten Umzug zuverlässig durch.

Prüffähiges AngebotÜbersichtlich und nachvollziehbar
Fester AnsprechpartnerEine klare Kontaktperson
Sorgfältiger TransportGeschützt und zuverlässig
Abrechnung nach FreigabeGemäß erteilter Kostenzusage

Das Wichtigste zuerst

Nicht jede Kasse
trägt jedes Nest.

Eine medizinische oder pflegerische Notwendigkeit allein ist noch keine automatische Kostenübernahme.

Ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden, entscheidet ausschließlich der zuständige Kostenträger. Häufig ist bei einem Pflegegrad die Pflegekasse zuständig; je nach persönlicher Situation können auch andere Stellen infrage kommen.

Die sichere Route zur Kostenübernahme

Drei Stationen.
Kein Sprung ins kalte Wasser.

Mit der richtigen Reihenfolge vermeiden Sie unnötige Rückfragen und eine voreilige Beauftragung.

01

Die ärztliche Spur

Lassen Sie begründen, warum der Wohnungswechsel gesundheitlich oder pflegerisch erforderlich ist und welche Verbesserung dadurch erreicht werden soll.

Möglicher Nachweis: Attest oder fachliche Stellungnahme
02

Der Kassen-Check

Fragen Sie Ihren Kostenträger nach den konkreten Voraussetzungen und den benötigten Unterlagen. Die Vorgaben können je nach Fall unterschiedlich sein.

Vorher klären: Zuständigkeit, Umfang und Einreichungsweg
03

Der sichere Landgang

Nach der schriftlichen Kostenzusage stimmen wir Termin, Leistungen und Ablauf verbindlich mit Ihnen ab und planen den Umzug.

Erst nach Freigabe verbindlich beauftragen

Unser Tipp: Lassen Sie sich die Zusage immer schriftlich geben. Eine telefonische Auskunft reicht für eine verlässliche Kostenübernahme oft nicht aus.

Unterlagen für den Antrag

Die kleine
Pinguin-Mappe.

Gut sortierte Unterlagen machen es dem Kostenträger leichter, Ihren Fall zu prüfen.

Welche Nachweise tatsächlich verlangt werden, erfahren Sie direkt bei der zuständigen Stelle. Diese Übersicht ist eine praktische Vorbereitung, keine verbindliche Vorgabenliste.

Medizinische Grundlage01

Ärztliches Attest oder fachliche Begründung

Darstellung der notwendigen Wohnveränderung

Umzug & Wohnung02

Vollständiges Umzugsangebot

Start, Ziel, Etagen und vereinbarte Leistungen

Kostenträger03

Antragsformular und vorhandene Nachweise

Schriftliche Kostenzusage vor Beauftragung

Wer prüft den Antrag?

Krankenkasse? Pflegekasse?
Erst Zuständigkeit klären.

Der Begriff „Krankenkassenumzug“ wird häufig allgemein verwendet. Rechtlich und praktisch kann jedoch ein anderer Kostenträger zuständig sein.

Pflegekasse

Bei vorhandenem Pflegegrad kann ein Umzug unter bestimmten Voraussetzungen als Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds geprüft werden.

  • Pflegegrad und individuelle Situation werden geprüft
  • Der Umzug muss die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern beziehungsweise die Selbstständigkeit fördern
  • Die Entscheidung erfolgt auf Antrag und immer im Einzelfall

Weitere Kostenträger

Je nach Ursache und Lebenssituation können andere Stellen zuständig sein. Das lässt sich nicht pauschal festlegen.

  • Zum Beispiel Sozialleistungsträger oder Berufsgenossenschaft
  • Voraussetzungen und Verfahren unterscheiden sich
  • Die zuständige Stelle sollte vorab schriftlich benannt sein

Wenn die Zusage da ist

Von Scholle zu Scholle.
Sicher bis ins neue Zuhause.

01

Umfang erfassen

Wir prüfen Umzugsgut, Adressen, Etagen, Laufwege und die konkret benötigten Leistungen.

02

Angebot einreichen

Sie reichen unser nachvollziehbares Angebot zusammen mit den verlangten Nachweisen beim Kostenträger ein.

03

Zusage abgleichen

Wir gleichen die freigegebenen Leistungen mit dem Angebot ab und klären offene Punkte vor dem Auftrag.

04

Umzug durchführen

Unser Team führt die bestätigten Leistungen sorgfältig aus und dokumentiert die Abrechnung passend zur Vereinbarung.

Ändert sich der Umzugsumfang nach der Zusage, muss geprüft werden, ob der Kostenträger die zusätzlichen Leistungen ebenfalls übernimmt.

Leistungen nach Bedarf

Wir tragen.
Sie behalten den Überblick.

Welche Leistungen enthalten sind, hängt vom geprüften Umzugsumfang und der Kostenzusage ab.

01

Transport & Trageleistung

Sicheres Verladen, Transportieren und Entladen des vereinbarten Umzugsguts.

02

Möbeldemontage & Montage

Vereinbarte Möbel werden fachgerecht abgebaut und am Ziel wieder aufgebaut.

03

Verpackungsservice

Auf Wunsch verpacken wir den Hausrat vollständig oder in abgestimmten Teilbereichen.

04

Halteverbotszonen

Wenn erforderlich, können Halteverbotszonen als gesonderte Leistung eingeplant werden.

Zusatzleistungen sind nur enthalten, wenn sie im Angebot aufgeführt und vom zuständigen Kostenträger beziehungsweise von Ihnen bestätigt wurden.

Häufige Fragen

Kurz gefragt.
Klar geschnattert.

Sie sind unsicher, welche Angaben für das Angebot fehlen? Rufen Sie uns an. Wir gehen den Umzugsumfang gemeinsam durch.

Montag bis Freitag · 8–18 Uhr089 38164480
Übernimmt die Krankenkasse meinen Umzug automatisch?+

Nein. Eine Kostenübernahme ist immer von den individuellen Voraussetzungen und der Entscheidung des zuständigen Kostenträgers abhängig. Lassen Sie sich die Freigabe vor der Beauftragung schriftlich bestätigen.

Ist vielleicht die Pflegekasse zuständig?+

Bei einem Pflegegrad kann die Pflegekasse einen Umzug unter bestimmten Voraussetzungen als wohnumfeldverbessernde Maßnahme prüfen. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall.

Kann ich den Umzug schon vor der Zusage buchen?+

Wenn Sie auf eine Kostenübernahme angewiesen sind, sollten Sie erst nach der schriftlichen Zusage verbindlich beauftragen. Andernfalls besteht das Risiko, dass Sie die Kosten selbst tragen müssen.

Rechnen Sie direkt mit dem Kostenträger ab?+

Das hängt von der schriftlichen Kostenzusage und den Abrechnungsvorgaben der zuständigen Stelle ab. Wir prüfen vor Auftragserteilung, welcher Ablauf im konkreten Fall vorgesehen ist.

Was passiert, wenn nicht alle Leistungen genehmigt werden?+

Dann stimmen wir mit Ihnen ab, welche Leistungen im genehmigten Umfang ausgeführt werden und welche Sie gegebenenfalls selbst übernehmen oder privat beauftragen möchten.

Welche Angaben brauchen Sie für ein Angebot?+

Wir benötigen Start- und Zieladresse, Etagen, Aufzüge, Laufwege, Parkmöglichkeiten, den gewünschten Zeitraum, den vollständigen Umzugsumfang sowie benötigte Zusatzleistungen.

Der erste Schritt ist ein sauberes Angebot

Gemeinsam finden wir
die sichere Route.

Schildern Sie uns Ihren Umzug. Wir erfassen den Umfang und erstellen ein nachvollziehbares Angebot zur Vorlage beim zuständigen Kostenträger.

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